Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, mit Auftragsverarbeitern einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abzuschließen.
Was ist ein AVV?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen. Als Arztpraxis oder medizinische Einrichtung sind Sie der Verantwortliche, wir als Anbieter der KI-Sprechstundendoku sind Auftragsverarbeiter.
Warum brauche ich einen AVV?
Da bei der Nutzung unseres Dienstes Gesundheitsdaten (besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO) verarbeitet werden, ist ein AVV gesetzlich vorgeschrieben.
AVV herunterladen
[TODO: Download-Link für AVV als PDF bereitstellen. Das PDF muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Alternativ: Digitale Signatur über den Dienst ermöglichen.]
Hinweis: Bitte schließen Sie den AVV ab, bevor Sie Patientendaten über unseren Dienst verarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich an datenschutz@ki-sprechstundendoku.de.